Elternvertretung

Elternvertretung

Die Mitwirkung von Eltern in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, wird durch das ThürSchulG § 32 sowie die ThürSchulO § 22 bis § 28 geregelt.

Schulelternsprecherin: Frau Christlein

Stellvertretende Schulelternsprecherin: Frau Müller

Erreichbar:   über das Sekretariat der Schule

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