Elternvertretung
Die Mitwirkung von Eltern in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, wird durch das ThürSchulG § 32 (Link) sowie die ThürSchulO § 22 bis § 28 (Link) geregelt.
Schulelternsprecherin: Frau Stieler
Stellvertretende Schulelternsprecherin: Frau Tappert
Erreichbar: über das Sekretariat der Schule