Hausordnung

Hausordnung der Staatlichen Regelschule Gräfinau-Angstedt 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

eine Schule ist ein Ort, an dem sich viele junge Menschen treffen, um gemeinsam zu lernen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass wir Schüler1, Pädagogen und technischen Mitarbeiter uns eine Ordnung geben müssen, in der das Zusammenleben im Wesentlichen bestimmt und somit erleichtert wird.

Unserer Hausordnung liegen das aktuelle Thüringer Schulgesetz und die Thüringer Schulordnung zugrunde.

Wir lernen zielstrebig, eigenverantwortlich und mit vielfältigen Methoden.

Wir gehen tolerant, fair und in gegenseitiger Wertschätzung miteinander um.

Wir entwickeln uns stetig zu eigenverantwortlichen Personen weiter.

Handlungen einzelner finden dort ihre Grenzen, wo sie die Rechte und Interessen anderer einschränken.

 

Festlegungen

 

  1. Umgang miteinander

Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um und vermeiden Schimpfwörter und Beleidigungen.

Wir unterlassen antidemokratische, fremdenfeindliche, rassistische, antisemitische, neonazistische/nationalsozialistische und in irgendeiner Weise diskriminierende Äußerungen und zeigen keine entsprechenden Zeichen oder Symbole.

Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler Gesinnung werden nicht toleriert. Zu den Erscheinungsformen zählen beispielsweise Aufnäher, Aufkleber, Flugblätter und andere Publikationen, Buttons, Pins, Basecaps, Jacken, Shirts und sonstige Oberbekleidung, Schals, Gürtel, Hosenträger, Anhänger und Zeichnungen. Hierzu gehören weiterhin handschriftliche Verwendungen, Handy-Klingeltöne und Logos, Ton- und Bildträger, sowie Internetseiten.

Jegliche Form von Gewalt (verbal und körperlich) und Gewaltverherrlichung wird von uns nicht geduldet, sei es auf dem Schulgelände, in der Schule, auf dem Schulweg oder im Bus.  Die Beteiligten versuchen auftretende Konflikte sofort zu klären; dabei bleiben sie ehrlich und fair. Sollte eine Lösung nicht gleich möglich sein, holen wir uns Unterstützung.

1 Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form zur Bezeichnung von Personen benutzt, gemeint sind jedoch alle Personen, egal welchen Geschlechts.

  1. Unterrichtsbeginn

Mit dem Vorklingeln begeben wir uns in das Klassenzimmer, packen die nötigen Unterrichtsmaterialien aus, für deren Vollständigkeit jeder Schüler sorgt.

Vor Beginn der Stunde hängen wir Kleidungsstücke an die dafür vorgesehenen Garderobenleisten. Das Tragen einer Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen und in genehmigten Ausnahmefällen (SL) gestattet. Speisen und Getränke räumen wir vom Tisch.

      3. Unterricht

Folgender Punkt entspricht dem Thüringer Schulgesetz §25 und § 30 sowie der Thüringer Schulordnung §4.

Schüler und Lehrer haben das Recht auf einen guten Unterricht, aber auch die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen. Pünktliches Erscheinen und Vollständigkeit aller Unterrichtsmittel sind Ehrensache.

Der Klassensprecher benachrichtigt sofort die Schulleitung bei Nichterscheinen der Lehrkraft.

Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer sind wichtig, damit wir uns im Unterricht wohlfühlen können. Dazu gehört auch eine gereinigte Tafel.

Während des Unterrichts ist das Aufsuchen des WCs nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Nach Unterrichtsschluss stellen wir die Stühle hoch, schließen die Fenster und löschen das Licht.

Es ist die Pflicht jedes Schülers, versäumten Unterrichtsstoff umgehend nachzuarbeiten.

  1. Pausen

In den 10-Minuten-Pausen wechseln wir zügig die Räumlichkeiten und bereiten uns auf die nächste Stunde vor.

In beiden großen Pausen gehen wir auf den hinteren Schulhof. Ausnahmen regeln die aufsichtführenden Lehrer.

Mit dem Ball spielen wir nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen mit entsprechenden Bällen.

Um andere nicht zu gefährden, werfen wir nicht mit Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen; wir rennen nicht im Schulgebäude und unterlassen rücksichtsloses Drängeln.

Das Schulgelände verlassen wir während des gesamten Schultages nicht.

Es ist für uns selbstverständlich, beim Mittagessen gepflegte Tischsitten einzuhalten.

  1. Schulweg

Die Fahrschüler verhalten sich an den Haltestellen in den Heimatorten, auf dem Schulhof und im Schulbus so, dass niemand gefährdet und belästigt wird. Wir rennen nicht, belegen im Bus keine Plätze mit Schultaschen und achten auf eine angemessene Lautstärke.

Außerdem folgen wir den Anweisungen der eingesetzten Busaufsicht sowie des Busfahrers.

Nach Unterrichtsschluss ist während des Wartens auf die Busse (Schulhof) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

  1. Kommunikationsmittel

Elektronische Geräte, insbesondere Handys und Tablets werden beim Betreten bis zum Verlassen des Schulgeländes (einschließlich der Sporthalle) ausgeschaltet.

Die Geräte werden von den Schülern bei Betreten des Klassenraumes selbstständig und ohne Aufforderung in den dafür vorgesehenen Organizer hinterlegt.

Die Schule übernimmt keinerlei Haftung.

Im dringenden Fall kann im Beisein eines Lehrers oder der Sekretärin über das Schultelefon telefoniert werden.

Über Ausnahmen entscheiden die Fachlehrer und die Schulleitung.

Erlaubt ist eine Handynutzung für die selbstständige Schulwegbewältigung und Ähnliches, die von den Eltern gewünscht wird (schriftlicher Antrag an die Schulleitung).

Grundsätzlich sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (einschließlich der Sporthalle) einschließlich deren Verbreitung nicht gestattet.

Über Ausnahmen entscheiden die Schulleitung bzw. die betreffenden Fachlehrer.

Wir achten das Recht am eigenen Bild.

Das Mitbringen, Erstellen, Vertreiben und Entgegennehmen von Datenträgern mit pornografischen, verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden o.ä. Inhalten ist untersagt.

Die schuleigenen Computer werden entsprechend den Anweisungen bzw. nach Absprache mit dem unterrichtenden Fachlehrer genutzt.

Zuwiderhandlungen können zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Bei Verstößen gegen den Punkt 5 „Kommunikationsmittel“ der Hausordnung muss der Schüler das elektronische Endgerät bei dem jeweiligen Fachlehrer abgeben.

Im Regelfall erfolgt die Rückgabe am Ende des Schultages nach einer Information an die Eltern/Sorgeberechtigten.

Im Wiederholungsfall werden die Geräte bei der Schulleitung hinterlegt und nur den Eltern/Sorgeberechtigten ausgehändigt.

Verweigert ein Schüler die Herausgabe, erfolgt eine Ordnungsmaßnahme nach § 51 ThürSchulG.

In diesem Zusammenhang wird jedem Schüler hiermit der Inhalt des §51(6) Satz 2 und 3 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) zur Kenntnis gegeben:

„Die Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören, wegzunehmen und sicherzustellen. Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter.“

  1. Eigentum

Wir gehen mit allem, was der Schule oder unseren Mitschülern gehört, sorgfältig um. Bei mutwilligen Zerstörungen oder Verschmutzungen werden die Verursacher bzw. deren Eltern haftbar gemacht.

Die Schule haftet nicht für private Geldbeträge oder Wertsachen.

Gegenstände, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, lassen wir zu Hause.

  1. Gesundheit, Sauberkeit, Umwelt

Wir übernehmen gemeinsam Verantwortung für die Ordnung und Sauberkeit in unserem Schulhaus, dem Schulgelände und den Toiletten sowie für einen pfleglichen Umgang mit dem Inventar.

Alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft sind verpflichtet, auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten. Dies gilt insbesondere für den Konsum von Zigaretten und anderer Drogen. Deshalb sind sie auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.

      9. Verhinderung

Folgender Punkt entspricht der Thüringer Schulordnung §5.

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Schulgeschehen teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen.

    10. Konsequenzen bei Fehlverhalten

Verstöße gegen die schulische Ordnung und aus dem Schulleben sich ergebende Konflikte werden auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes behandelt. Je nach Schwere und Form der Auseinandersetzung werden zur Lösung des Konfliktes:

  • verpflichtende Gespräche geführt,
  • innerschulische Maßnahmen ergriffen,
  • schuldisziplinarische Maßnahmen (§ 51 ThürSchulG) durchgeführt,
  • strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

Bei schuldhaftem Zerstören und Verschmutzen von Schul- und Privateigentum erfolgt eine Meldung beim Schulträger bzw. ist Schadensersatz zu leisten.

Als Schulgemeinschaft der Regelschule Gräfinau-Angstedt verpflichten wir uns zur Einhaltung der Hausordnung.