Schüler der Klassenstufe 10 der Regelschule, die den Realschulabschluss anstreben, haben eine Projektarbeit zu einem fächerübergreifenden Thema vorzulegen und zu präsentieren. Die Projektarbeit wird in Gruppen von 3-5 Schülern erstellt; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
Das Thema der Projektarbeit ist zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 9 auszuwählen und bedarf der Genehmigung durch den Schulleiter. Die Projektarbeit ist bis einen Monat nach Ausgabe der Schulhalbjahreszeugnisse der Klassenstufe 10 vorzulegen.
Quelle: Thüringer Schulordnung §47a (1) und (2)