Liebe Eltern, liebe Schüler/innen,

der IOV informierte uns heute, dass ab 24.11.21 die 3G-Regel in allen Bussen gilt.  Dies betrifft auch den Schülerverkehr.

Die Schüler müssen ab sofort einen Schülerausweis bzw. eine von der Schule ausgestellte Schulbescheinigung als Nachweis bei sich führen.

Nach Rücksprache mit dem IOV gilt der Schülerfahrausweis, den die Schüler über die Schule erhalten haben als Nachweis.

Einen Schülerausweis bzw. eine Schulbescheinigung benötigen die Fahrschüler Ihrer Schule als Nachweis, die die Fahrkarten selber zahlen (z. B. Gastschüler).

Bitte stellen Sie diesen Schülern einen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung aus.

Im Anhang übersende Ich Ihnen noch eine Fahrgastinfo des IOVs zur 3G-Regelung im Bus.

Fahrgastinformation 3G im Bus

Von Krannich