„Den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erwirbt, wer am Ende der Klassenstufe 9 erfolgreich an einer freiwilligen Prüfung teilnimmt. An der Prüfung kann teilnehmen, wer den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Teil der Regelschule besucht und die Versetzungsbestimmungen nach §51 Abs. 1 und 2 erfüllt.“
„Die Abschlussprüfung zum Qualifizierenden Hauptschulabschluss gliedert sich in:
1. einen schriftlichen Teil in den Fächern Deutsch und Mathematik ,
2. einen praktischen Teil, der nach Wahl des Schülers im Fach Wirtschaft-Recht-Technik, oder in den von ihm gewählten Wahlpflicht absolviert wird, wobei im Wahlpflichtfach zweite Fremdsprache an die Stelle der praktischen Prüfung eine mündliche Prüfung tritt, und
3. einen mündlichen Teil in einem weiteren Fach nach Wahl des Schülers.“
„Die Prüfung hat bestanden, wer im Durchschnitt der gesamten Prüfung mindestens befriedigende Leistung (im Notendurchschnitt 3,50) und in keinem Fach eine schlechtere Leistung als „ausreichend“ erzielt hat.“
(§63 Thüringer Schulordnung)