Qualifizierender Hauptschulabschluss

„Den Qualifizierenden Hauptschulabschluss  erwirbt, wer am Ende der  Klassenstufe 9 erfolgreich an einer freiwilligen Prüfung  teilnimmt.  An der Prüfung kann teilnehmen,  wer den  auf den Hauptschulabschluss  bezogenen Teil  der  Regelschule  besucht und  die  Versetzungsbestimmungen  nach  §51  Abs. 1 und 2  erfüllt.“

„Die  Abschlussprüfung  zum  Qualifizierenden  Hauptschulabschluss gliedert  sich in:

1. einen schriftlichen Teil in  den Fächern Deutsch  und  Mathematik ,
2.  einen praktischen Teil,  der  nach  Wahl  des  Schülers  im  Fach  Wirtschaft-Recht-Technik,  oder  in  den  von  ihm  gewählten  Wahlpflicht  absolviert  wird,  wobei  im  Wahlpflichtfach  zweite  Fremdsprache  an  die  Stelle  der  praktischen  Prüfung  eine  mündliche   Prüfung  tritt,  und
3. einen mündlichen Teil in einem weiteren Fach nach Wahl des Schülers.“

 

„Die Prüfung hat bestanden, wer im Durchschnitt der gesamten Prüfung mindestens befriedigende Leistung (im Notendurchschnitt 3,50) und in keinem Fach eine schlechtere Leistung als „ausreichend“ erzielt hat.“

(§63 Thüringer Schulordnung)