Elternvertretung
Die Mitwirkung von Eltern in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, wird durch das ThürSchulG § 32 sowie die ThürSchulO § 22 bis § 28 geregelt.
Schulelternsprecherin: Frau Christlein
Stellvertretende Schulelternsprecherin: Frau Müller
Erreichbar: über das Sekretariat der Schule