Zur Zeit befindet sich die Gestaltung des Unterrichts für die Gruppen der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf in der Organisation und Planung.

Beides erfolgt auf Grundlage der Rahmenbedingungen des TMBJS.

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-04-29_Stufenplan_Schuloeffnung.pdf

„Besonderer Unterstützungsbedarf“ ist in diesem Fall nicht mit sonderpädagogischem Förderbedarf gleichzusetzen. Vielmehr sind hiermit vorrangig diejenigen Schülerinnen und Schüler gemeint, die in besonders hohem Maße auf den persönlichen Kontakt zur Lehrkraft angewiesen sind, insbesondere weil sie in den vergangenen Wochen ihre schulischen Aufgaben nicht oder nur mit erheblicher Betreuung durch die Schule erledigen konnten.“

Die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern werden von der Schule persönlich benachrichtigt.

Von Morneweg