Vorbehaltlich weiterer Festlegungen durch das TMBJS gelten ab dem 08.11.2021 folgende Regelungen:
- Allen Schülerinnen und Schülern muss zweimal wöchentlich eine Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus angeboten werden.
- Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind und auch nicht an der schulischen Testung teilnehmen, werden in gesonderten Lerngruppen unterrichtet.
- Die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske besteht im Schulgebäude und auch während des Unterrichts.
- Für einrichtungsfremde Personen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines 3G – Nachweises und unter Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske gestattet.
- Es gelten die Befreiungsmöglichkeiten vom Präsenzunterricht für Schülerrinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, sowie für lediglich erstgeimpfte Schülerinnen und Schüler.
- Es gelten die Betretungsverbote für Personen mit Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus.
Für Rückfragen sind wir vom 25.10.2021 bis 29.10.2021 von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr telefonisch unter 036785-50210 erreichbar.