Seit dem 26.10.2021 befindet sich der Ilm-Kreis in Warnstufe 3.
Vorbehaltlich weiterer Festlegungen durch das TMBJS gelten bei Beibehaltung der Warnstufe 3 ab dem 08.11.2021 folgende Regelungen:
- Allen Schülerinnen und Schülern, die nicht von der Teilnahme am verbindlichen Testregime befreit sind, müssen angebotene Selbsttests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unter Beaufsichtigung durch schulisches Personal durchführen (Testpflicht).
- Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind und auch nicht an der schulischen Testung teilnehmen, werden in gesonderten, jahrgangsübergreifenden Gruppen betreut.
- Die Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske besteht im Schulgebäude und auch während des Unterrichts.
- Für einrichtungsfremde Personen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines 3G – Nachweises und unter Verwendung einer qualifizierten Gesichtsmaske gestattet.
- Es gelten die Befreiungsmöglichkeiten vom Präsenzunterricht für Schülerrinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf, sowie für lediglich erstgeimpfte Schülerinnen und Schüler.
- Es gelten die Betretungsverbote für Personen mit Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus.
Für Rückfragen sind wir vom 25.10.2021 bis 05.11.2021 von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr telefonisch unter 036785-50210 erreichbar.